Einstellung einer Freimilchgewährung : OGH 9 Ob A 170/90 v.27.6.1990 / In Bestätigung von OLG Wien 33 Ra 142/89 v.23.2.1990 und ASG Wien 14 Cga 2541/89 v.1.9.1989

Zur Aufrechterhaltung der Wohlfahrtseinrichtung an sich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, wenn die Freimilch in abgestuften Mengen nur jenen Arbeitnehmern gewährt wird, die an bestimmten (exponierten) Arbeitsplätzen (Kontakt mit Eisenspänen oder Öl oder Salmiak) arbeiten, die Leistungen sohin...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 21.08.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.17 Sozialleistungen, betriebliche
331.15 Arbeitsverfassung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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