Einstellung einer Freimilchgewährung : OGH 9 Ob A 170/90 v.27.6.1990 / In Bestätigung von OLG Wien 33 Ra 142/89 v.23.2.1990 und ASG Wien 14 Cga 2541/89 v.1.9.1989
Zur Aufrechterhaltung der Wohlfahrtseinrichtung an sich ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, wenn die Freimilch in abgestuften Mengen nur jenen Arbeitnehmern gewährt wird, die an bestimmten (exponierten) Arbeitsplätzen (Kontakt mit Eisenspänen oder Öl oder Salmiak) arbeiten, die Leistungen sohin...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 21.08.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.17 Sozialleistungen, betriebliche
331.15 Arbeitsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.17 Sozialleistungen, betriebliche | Dokument Nr. A-697067 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |