Karenzgeld für Bäuerinnen : Teilzeitbeihilfe - ein neuer Name

Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern wird die Teilzeitbeihilfe im Anschluss an das Wochengeld auszahlen. Die Auszahlung erfolgt monatlich im nachhinein. Die Leistung beträgt 78,--Schilling täglich, bei alleinstehenden Müttern 116,--Schilling täglich. Der monatliche Betrag wird daher unterschied...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Pressedienst der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (1990; Nr 7)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 19.07.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.173 Karenzgeld
396.5:63 Frauenarbeit: Landwirtschaft
323.325 Bauern
362.17 Familienfürsorge
336.572:352/354 Beihilfen, soziale
362.17 Familienpolitik
331.811 Teilzeitarbeit
331.817.8 Karenzurlaub
372 Kindererziehung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 362.173 Karenzgeld Dokument Nr. A-696201 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage