Nicht entlohnte Dienstleistungen (Überstunden) - keine Werbungskosten : VGH 89/14/0288 v.27.2.1990
Die Dispositionsmöglichkeit über die Zeit stellt keinen Bestandteil des Vermögens eines Steuerpflichtigen dar, weil es sich bei der Verfügbarkeit über die sogenannte Freizeit um kein Wirtschaftsgut handelt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.06.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2.026 Steuerbegünstigungen
331.814 Überstunden 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.2.026 Steuerbegünstigungen | Dokument Nr. A-696141 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |