Geheimnisbruch nach § 48 DSG : OLG Wien 21 Bs 465/89 v.29.1.1990

Wer die widerrechtliche Preisgabe von geschützten Daten durch Dritte veranlasst, ohne selbst berufsmässig mit Aufgaben der Datenverarbeitung beschäftigt zu sein (§ 48 DSG), verstösst gegen § 18 DSG (privater Bereich) oder gegen § 7 DSG (öffentlicher Bereich) und ist Bestimmungstäter, nicht aber unmi...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:EDV und Recht (1990; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.721 Datenschutz
342.721 Persönlichkeitsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wer die widerrechtliche Preisgabe von geschützten Daten durch Dritte veranlasst, ohne selbst berufsmässig mit Aufgaben der Datenverarbeitung beschäftigt zu sein (§ 48 DSG), verstösst gegen § 18 DSG (privater Bereich) oder gegen § 7 DSG (öffentlicher Bereich) und ist Bestimmungstäter, nicht aber unmittelbarer Täter iS des § 48 DSG.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog