Geheimnisbruch nach § 48 DSG : OLG Wien 21 Bs 465/89 v.29.1.1990
Wer die widerrechtliche Preisgabe von geschützten Daten durch Dritte veranlasst, ohne selbst berufsmässig mit Aufgaben der Datenverarbeitung beschäftigt zu sein (§ 48 DSG), verstösst gegen § 18 DSG (privater Bereich) oder gegen § 7 DSG (öffentlicher Bereich) und ist Bestimmungstäter, nicht aber unmi...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | EDV und Recht (1990; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.721 Datenschutz
342.721 Persönlichkeitsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 342.721 Datenschutz | Dokument Nr. A-695122 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |