Beginn des EFZG-Arbeitsjahres bei weiterbeschäftigten Lehrlingen : HVSVT 32-43.56/90 v. 20.3.1990

Bei der Übernahme von Lehrlingen aus dem Ausbildungsverhältnis ein neues Arbeitsverhältnis / Für die Entgeltfortzahlung bedeutet dies, dass auch für die nur mehr wenige Monate dauernde Lehrzeit der volle Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 17 a Berufsausbildungsgesetz ausgeschöpft werden kann.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.07.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
331.761 Lehrlinge
331.96 Arbeitsvermittlung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.216 Lohnfortzahlung Dokument Nr. A-694911 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage