Beginn des EFZG-Arbeitsjahres bei weiterbeschäftigten Lehrlingen : HVSVT 32-43.56/90 v. 20.3.1990
Bei der Übernahme von Lehrlingen aus dem Ausbildungsverhältnis ein neues Arbeitsverhältnis / Für die Entgeltfortzahlung bedeutet dies, dass auch für die nur mehr wenige Monate dauernde Lehrzeit der volle Entgeltfortzahlungsanspruch nach § 17 a Berufsausbildungsgesetz ausgeschöpft werden kann.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.07.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.216 Lohnfortzahlung
331.761 Lehrlinge 331.96 Arbeitsvermittlung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.216 Lohnfortzahlung | Dokument Nr. A-694911 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |