SV-rechtliches Nettoeinkommen : OGH 10 Ob S 187/89 v. 7.11.1989
Bei Berechnung der Ausgleichszulage muss daher zwischen der Pension, zu der die Ausgleichszulage gewährt werden soll und die ungeschmälert zu berücksichtigen ist, und den übrigen Einkünften unterschieden werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 13.07.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 339.233 Einkommen
368.4 Sozialversicherung 368.43 Pensionsversicherung (SV) 368.43 Ausgleichszulage 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 339.233 Einkommen | Dokument Nr. A-694910 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |