Waisenpension für uneheliche Kinder bei unbekanntem Vater : OGH 10 Ob S 57/90 v.27.2.1990
Die Gleichheit der für die Bemessung der Waisenrente massgebenden wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigt, ein uneheliches Kind, dessen Vater nicht bekannt ist, nach dem Tode der pensionsversicherten Mutter nach Sinn und Zweck des § 147 GSVG einem doppelt verwaisten Kind gleichzustellen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 29.06.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.46 Waisenrente
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) 347.632 Kinder, uneheliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Die Gleichheit der für die Bemessung der Waisenrente massgebenden wirtschaftlichen Verhältnisse rechtfertigt, ein uneheliches Kind, dessen Vater nicht bekannt ist, nach dem Tode der pensionsversicherten Mutter nach Sinn und Zweck des § 147 GSVG einem doppelt verwaisten Kind gleichzustellen. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |