Anspruch auf über die Pauschalentlohnung hinausgehende Überstundenentgelt : OGH 9 Ob A 287/89 v.20.12.1989
Legt der Arbeitnehmer seine Arbeitsaufzeichnungen nicht kommentarlos vor und macht seine Überstunden auch für den Arbeitgeber erkennbar rechtzeitig geltend, ist sein Anspruch auf nicht bezahltes, restliches Überstundenentgelt nicht erloschen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 06.07.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
331.225 Lohnzulagen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden | Dokument Nr. A-694458 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |