Das Mascherl als Steuerabzugsposten : Berufsbekleidung

Die Lohnsteuerrichtlinien, an sich fertig, aber noch in amtsinterner Überprüfung, ziehen sich daher auf die Schlüsselworte 'typisch', 'überwiegend' und 'üblicherweise' zurück. Anerkannt werden sollen demnach (nicht rechts-, aber finanzintern verbindlich) nur typische Ar...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Trend (1990; Nr 6)
VerfasserIn: Matusek, Paul
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2.026 Steuerbegünstigungen
336.2.027 Abschreibung: Steuer
336.2 Lohnsteuer
336.2 Einkommensteuer
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.2.026 Steuerbegünstigungen Dokument Nr. A-694386 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage