Einrechnung des Weges zur Arbeitszeitkontrolleinrichtung (Stechuhr) in die Arbeitszeit : VGH 88/08/0005 v.23.5.1989
Der Weg zwischen tatsächlichem Ort der Arbeitsverrichtung und dem Kontrollpunkt (Stechuhr) ist daher in die Arbeitszeit einzurechnen. Bis zum Passieren des Kontrollpunktes dauert die Arbeitsverrichtung des Beschäftigten. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass überflüssige Wege innerhalb der Arbei...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.07.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.81 Arbeitszeit
331.113 Arbeitnehmer, jugendliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit | Dokument Nr. A-694012 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |