Überwiegende Bildschirmarbeit : OGH 9 Ob A 57-59/90 v.25.4.1990

Es ist nicht darauf abzustellen, ob der Anteil der Bildschirmarbeit in jedem Monat mehr als 50 % der Gesamttätigkeit erreicht, sondern darauf, ob in der vom Arbeitnehmer ausgeübten Funktion die Tätigkeit am Bildschirm insgesamt (im Jahresdurchschnitt) mehr als die Hälfte der Arbeitszeit beträgt....

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 29.06.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.021F Bildschirmarbeit
331.81 Arbeitszeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Es ist nicht darauf abzustellen, ob der Anteil der Bildschirmarbeit in jedem Monat mehr als 50 % der Gesamttätigkeit erreicht, sondern darauf, ob in der vom Arbeitnehmer ausgeübten Funktion die Tätigkeit am Bildschirm insgesamt (im Jahresdurchschnitt) mehr als die Hälfte der Arbeitszeit beträgt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog