Anerkennung einer Dioxinvergiftung als Berufskrankheit : SG Hamburg 26 U 245/84 v.4.4.1989 (nicht rechtskräftig)
1. Erkennt die zuständige Berufsgenossenschaft eine Chlorakneerkrankung als Berufskrankheit an, muss sie sich daran festhalten lassen, dass die aufgetretene Chlorakne nur ein äusseres Krankheitszeichen der Allgemeinerkrankung 'Dioxinvergiftung' war, wenn ihr die umfassenderen Krankheitssym...
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Veröffentlicht in: | Verbraucher und Recht (5 (1990) Nr.2 S.105-116)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 04.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 613.62 Berufskrankheiten
331.823 Arbeitsschutz 331.82 Arbeitsmedizin 658.6.002.612 Produkte, gefährliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 613.62 Berufskrankheiten | Dokument Nr. A-692265 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |