Anerkennung einer Dioxinvergiftung als Berufskrankheit : SG Hamburg 26 U 245/84 v.4.4.1989 (nicht rechtskräftig)

1. Erkennt die zuständige Berufsgenossenschaft eine Chlorakneerkrankung als Berufskrankheit an, muss sie sich daran festhalten lassen, dass die aufgetretene Chlorakne nur ein äusseres Krankheitszeichen der Allgemeinerkrankung 'Dioxinvergiftung' war, wenn ihr die umfassenderen Krankheitssym...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Verbraucher und Recht (5 (1990) Nr.2 S.105-116)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.62 Berufskrankheiten
331.823 Arbeitsschutz
331.82 Arbeitsmedizin
658.6.002.612 Produkte, gefährliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 613.62 Berufskrankheiten Dokument Nr. A-692265 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage