AZG § 26 Abs.1 : OGH 9 Ob A 272/89 v.8.11.1989

Aus dem Verstoss gegen die dem Arbeitgeber gemäss § 26 Abs.1 Arbeitszeitgesetz und Punkt 4 lit.d. des Kollektivvertrages für die Arbeiter im Hotel-und Gastgewerbe obliegende Pflicht zur Aufzeichnung und Bestätigung von Überstunden kann nicht auf die Leistung der vom Arbeitnehmer behaupteten Überstun...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 24.04.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
331.81 Arbeitszeit
380.8 Gastgewerbe
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden Dokument Nr. A-691139 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage