Arbeitnehmerüberlassung und freie Mitarbeit : OLG Frankfurt a.M., 7 U 230/88 v.12.7.1989 rechtskräftig

Wird ein Freier Mitarbeiter auf Grund eines Vertrages mit seinem Auftraggeber bei einem Dritten tätig, so ist Ausgangspunkt für die Frage, ob Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, allein der Vertrag zwischen den Parteien.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (45 (1990) Nr.11)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.04.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Leiharbeit
331.116 Arbeitsverträge
331.11F Mitarbeiter, freie
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.116 Leiharbeit Dokument Nr. A-691134 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage