Verjährung 'festgestellter Beitragsschulden' : VGH 89/08/0117, AW 89/08/0022 v.24.10.1989

Unter dem Begriff der 'festgestellten Beitragsschulden' im Sinne des § 68 Abs.2 ASVG ist die Rechtskraft im Sinne von Unanfechtbarkeit der Streiterledigung durch ordentliche Rechtsmittel und nicht die Vollstreckbarkeit gemeint.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 10.04.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
347.439 Verjährung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge Dokument Nr. A-691118 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage