Ablösende Wirkung von Betriebsvereinbarungen : BAG 1 AZR 454/88 v.21.9.1989

Durch eine Betriebsvereinbarung kann der Inhalt des Arbeitsvertrages nicht geändert werden. Soweit Normen einer Betriebsvereinbarung für den Arbeitnehmer günstiger sind als die arbeitsvertragliche Vereinbarung, verdrängen sie diese lediglich für die Dauer ihrer Wirkung, machen diese aber nicht nicht...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (1990; Nr 14; S 994-998)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 20.05.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.116 Arbeitsverträge
331.17 Sozialleistungen, betriebliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung Dokument Nr. A-690989 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage