Lassen, wie es ist / Gesetz gut, Praxis mies : Vieles spricht dafür, eine einheitliche Regelung nicht zu erzwingen / Die wachsende Kritik von DDR-Frauen gefährdet den Konsens
In der DDR ist die Abtreibung bis zum dritten Monat einer Schwangerschaft straffrei, in der Bundesrepublik aber ist Abtreibung grundsätzlich strafbar. In beiden Ländern hat nun die bittere Diskussion begonnen: Welches Recht soll nach der Vereinigung gelten?
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Zeit (1990; Nr 20)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 11.05.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.621 Schwangerschaftsabbruch: Strafrecht
361.13 Familienplanung 351.83 Gesetzgebung, soziale 396 Frauenfrage 396.2 Frauen: Rechtsfragen 396.1 Frauen: Gleichberechtigung 176 Sexualethik 34.038 Rechtsprechung 329 Parteien, politische |
Region: | Deutschland
DDR Memmingen |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | In der DDR ist die Abtreibung bis zum dritten Monat einer Schwangerschaft straffrei, in der Bundesrepublik aber ist Abtreibung grundsätzlich strafbar. In beiden Ländern hat nun die bittere Diskussion begonnen: Welches Recht soll nach der Vereinigung gelten? |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |