Lassen, wie es ist / Gesetz gut, Praxis mies : Vieles spricht dafür, eine einheitliche Regelung nicht zu erzwingen / Die wachsende Kritik von DDR-Frauen gefährdet den Konsens

In der DDR ist die Abtreibung bis zum dritten Monat einer Schwangerschaft straffrei, in der Bundesrepublik aber ist Abtreibung grundsätzlich strafbar. In beiden Ländern hat nun die bittere Diskussion begonnen: Welches Recht soll nach der Vereinigung gelten?

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Zeit (1990; Nr 20)
VerfasserIn: Kühnert, Hanno
Gerste, Margrit
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 11.05.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.621 Schwangerschaftsabbruch: Strafrecht
361.13 Familienplanung
351.83 Gesetzgebung, soziale
396 Frauenfrage
396.2 Frauen: Rechtsfragen
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
176 Sexualethik
34.038 Rechtsprechung
329 Parteien, politische
Region:Deutschland
DDR
Memmingen
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:In der DDR ist die Abtreibung bis zum dritten Monat einer Schwangerschaft straffrei, in der Bundesrepublik aber ist Abtreibung grundsätzlich strafbar. In beiden Ländern hat nun die bittere Diskussion begonnen: Welches Recht soll nach der Vereinigung gelten?
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog