Lassen, wie es ist / Gesetz gut, Praxis mies : Vieles spricht dafür, eine einheitliche Regelung nicht zu erzwingen / Die wachsende Kritik von DDR-Frauen gefährdet den Konsens

In der DDR ist die Abtreibung bis zum dritten Monat einer Schwangerschaft straffrei, in der Bundesrepublik aber ist Abtreibung grundsätzlich strafbar. In beiden Ländern hat nun die bittere Diskussion begonnen: Welches Recht soll nach der Vereinigung gelten?

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Zeit (1990; Nr 20)
VerfasserIn: Kühnert, Hanno
Gerste, Margrit
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 11.05.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.621 Schwangerschaftsabbruch: Strafrecht
361.13 Familienplanung
351.83 Gesetzgebung, soziale
396 Frauenfrage
396.2 Frauen: Rechtsfragen
396.1 Frauen: Gleichberechtigung
176 Sexualethik
34.038 Rechtsprechung
329 Parteien, politische
Region:Deutschland
DDR
Memmingen
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Ablageschlagwort: 343.621 Schwangerschaftsabbruch: Strafrecht Dokument Nr. A-689904 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage