Entgeltfortzahlung nach Verkehrsunfall wegen Vorrangverletzung und Alkoholisierung : VGH 88/08/0301 v.28.11.1989

Kann aber die Beeinträchtigung des Arbeitnehmers durch Alkoholisierung in diesem Sinne nicht als erwiesen angenommen werden, weil eine gewisse Schmerzunempfindlichkeit und andere Alkoholisierungssymptome von den möglichen Folgen einer erheblichen Schädel-Hirnverletzung nicht ausreichend getrennt wer...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 08.05.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
368.42 Krankenversicherung (SV)
656.08 Verkehrsunfall
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.216 Lohnfortzahlung Dokument Nr. A-689528 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage