Änderung bei der Auszahlung der Familienbeihilfe ab 1.1.1991

Sieht vor, dass die Familienbeihilfe ab 1.Jänner 1991 an den Elternteil ausgezahlt wird, der den Haushalt, in dem das Kind betreut wird, überwiegend führt. Bis zum Beweis des Gegenteiles wird festgelegt, dass die Mutter jene Person ist, die überwiegend den Haushalt führt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.04.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:362.174 Familienbeihilfen
362.176 Familienlastenausgleich
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 362.174 Familienbeihilfen Dokument Nr. A-688266 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage