Die Eingliederung der Aussiedler und Übersiedler in den Arbeitsmarkt

Die Höhe des Eingliederungsgeldes bemisst sich für alle Aussiedler und Übersiedler nach einem Arbeitsentgelt in Höhe von 70 v.H. der Bezugsgrösse in der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV). Für das Jahr 1990 beträgt die Bezugsgrösse 3290 DM im Monat, davon 70 v.H. sind 2303 DM monatlich. Dieses pauscha...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Soziale Sicherheit (39 (1990) Nr.3 S.83-86)
VerfasserIn: Pröbsting, Karl
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 03.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Arbeitnehmer, ausländische
325.25 Flüchtlinge
331.61 Arbeitsmarktförderung
331.6 Arbeitsmarktpolitik
368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV)
336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
331.6 Arbeitslosigkeit
304 Sozialpolitik
304 Sicherheit, soziale
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.62 Arbeitnehmer, ausländische Dokument Nr. A-687943 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage