Die Eingliederung der Aussiedler und Übersiedler in den Arbeitsmarkt
Die Höhe des Eingliederungsgeldes bemisst sich für alle Aussiedler und Übersiedler nach einem Arbeitsentgelt in Höhe von 70 v.H. der Bezugsgrösse in der Sozialversicherung (§ 18 SGB IV). Für das Jahr 1990 beträgt die Bezugsgrösse 3290 DM im Monat, davon 70 v.H. sind 2303 DM monatlich. Dieses pauscha...
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Veröffentlicht in: | Soziale Sicherheit (39 (1990) Nr.3 S.83-86)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 03.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.62 Arbeitnehmer, ausländische
325.25 Flüchtlinge 331.61 Arbeitsmarktförderung 331.6 Arbeitsmarktpolitik 368.4.025.8 Versicherungsleistungen (SV) 336.57:352/354 Sozialleistungen, öffentliche 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) 331.6 Arbeitslosigkeit 304 Sozialpolitik 304 Sicherheit, soziale |
Region: | Deutschland
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.62 Arbeitnehmer, ausländische | Dokument Nr. A-687943 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |