Kaution für Provisionsrückforderungsansprüche : OLG Linz 13 Ra 25/89 v.13.4.1989

Die Einbehaltung eines Provisionsanteiles zur Sicherung allenfalls entstehender Provisionsrückforderungsansprüche ist eine im Sinne des § 1 KautSchG unerlaubte und daher nichtige Kaution.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.03.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.768 Kaution: Zivilrecht
331.2 Gehälter
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.768 Kaution: Zivilrecht Dokument Nr. A-686914 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage