Verhaltensbedingte Kündigung bei verspäteter Krankmeldung : BAG 2 AZR 13/89 v.31.8.1989
Der Arbeiter hat die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach seinem subjektiven Kenntnisstand zu schätzen und mitzuteilen. Er darf nicht mit der Anzeige zuwarten, bis eine ärztliche Diagnose vorliegt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (45 (1990) Nr.8)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 20.03.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-686910 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |