Voraussetzungen der steuerlichen Abschirmwirkung für Finanzierungsgesellschaften in den Niederlanden

Die Tochtergesellschaft muss zwingend mit einer eigenen Verwaltung ausgestattet sein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (45 (1990) Nr.3)
VerfasserIn: Ebenroth, Carsten Thomas
Neiss, Ellen
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 30.01.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Investitionsfinanzierung
658.112 Tochterbetriebe
658.21 Standortwahl: Betriebe
336.2 Steuerrecht
347.7 Wirtschaftsrecht
658.14 Kapitalbildung, betriebliche
658.114 Gesellschaftsformen
658.114.5 Konzerne
336.76 Kapitalmarkt
336.745 Auslandsinvestitionen
Region:Deutschland
Niederlande
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Ablageschlagwort: 336.77 Investitionsfinanzierung Dokument Nr. A-686559 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage