Aufsehereigenschaft durch Anordnungsbefugnis bei Magazinarbeitern : OLG Wien 32 Ra 117/89 v.22.1.1990

Es ist nicht erforderlich, dass die Aufsehertätigkeit als Dauerfunktion ausgeübt wird oder der Aufseher im Betrieb in der Betriebshierarchie eine höhere Stelle innehat.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.03.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Es ist nicht erforderlich, dass die Aufsehertätigkeit als Dauerfunktion ausgeübt wird oder der Aufseher im Betrieb in der Betriebshierarchie eine höhere Stelle innehat.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog