Aufsehereigenschaft durch Anordnungsbefugnis bei Magazinarbeitern : OLG Wien 32 Ra 117/89 v.22.1.1990

Es ist nicht erforderlich, dass die Aufsehertätigkeit als Dauerfunktion ausgeübt wird oder der Aufseher im Betrieb in der Betriebshierarchie eine höhere Stelle innehat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.03.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.56 Arbeitnehmerhaftpflicht Dokument Nr. A-686350 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage