Sozialversicherungsrechtlicher Beschäftigungsbeginn auch ohne Vorliegen konkreter Arbeitsergebnisse : VGH 87/08/0093 v.7.12.1989 / § 10 Abs.1 ASVG

Entgegennahme einer Weisung eines Vorgesetzten, auch wenn der Dienstvertrag noch nicht durch konkrete Arbeitsergebnisse erfüllt worden ist, ist bereits als tatsächliche Aufnahme der Beschäftigung zu werten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 23.03.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.4 Sozialversicherung
331.11 Arbeitnehmer: Anstellung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.4 Sozialversicherung Dokument Nr. A-685937 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage