Keine Gründe für Überschreitung der Arbeitszeit Jugendlicher : VGH 87/08/0156 v.5.10.1989

Muss ein Arbeitgeber bei nicht rechtzeitig erfolgter Zulieferung erkennen, dass zur Einhaltung des Liefertermines zusätzliche Arbeitsstunden erforderlich sind, hat er dafür entsprechend Vorsorge zu treffen und weitere Arbeitskräfte für die Produktion einzusetzen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.03.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.113 Arbeitnehmer, jugendliche
331.81 Arbeitszeit
362.85 Jugendschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.113 Arbeitnehmer, jugendliche Dokument Nr. A-685370 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage