Regelmässige stationäre Behandlung von Augenleiden bei Büroangestellten : OGH 10 Ob S 295/89 v.26.9.1989

Wenn mit einem Arbeitsausfall von ungefähr 30 Arbeitstagen pro Jahr zu rechnen ist, ist der Arbeitsausfall des Arbeitnehmers nicht derart hoch, dass seine Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr bewertet würde und er daher von diesem ausgeschlossen wäre.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.03.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
616-03 Krankheiten
368-013 Arbeitsunfähigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.44 Arbeitslosenversicherung (SV) Dokument Nr. A-684843 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage