Gerechtfertigtes Arbeitsversäumnis bei widersprechenden medizinischen Auffassungen : OLG Wien 32 Ra 131/89 v.22.1.1990 in Bestätigung von ASG Wien 10 Cgs 1092/88 v.7.4.1989
Wurde einem Gastarbeiter von der behandelnden Stelle im Ausland mitgeteilt, dass er arbeitsunfähig sei und wurde dieser Umstand auch schriftlich bestätigt, der Arbeitgeber über Krankheit und Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers informiert, kann dem Arbeitnehmer eine später dargelegte, anders lautend...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.02.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Dienstverhinderung
331.13 Entlassung: Arbeit 331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wurde einem Gastarbeiter von der behandelnden Stelle im Ausland mitgeteilt, dass er arbeitsunfähig sei und wurde dieser Umstand auch schriftlich bestätigt, der Arbeitgeber über Krankheit und Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers informiert, kann dem Arbeitnehmer eine später dargelegte, anders lautende medizinische Auffassung des Chefarztes der Gebietskrankenkasse nicht zum Nachteil gereichen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |