Gerechtfertigtes Arbeitsversäumnis bei widersprechenden medizinischen Auffassungen : OLG Wien 32 Ra 131/89 v.22.1.1990 in Bestätigung von ASG Wien 10 Cgs 1092/88 v.7.4.1989

Wurde einem Gastarbeiter von der behandelnden Stelle im Ausland mitgeteilt, dass er arbeitsunfähig sei und wurde dieser Umstand auch schriftlich bestätigt, der Arbeitgeber über Krankheit und Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers informiert, kann dem Arbeitnehmer eine später dargelegte, anders lautend...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.02.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
331.13 Entlassung: Arbeit
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wurde einem Gastarbeiter von der behandelnden Stelle im Ausland mitgeteilt, dass er arbeitsunfähig sei und wurde dieser Umstand auch schriftlich bestätigt, der Arbeitgeber über Krankheit und Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers informiert, kann dem Arbeitnehmer eine später dargelegte, anders lautende medizinische Auffassung des Chefarztes der Gebietskrankenkasse nicht zum Nachteil gereichen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog