Gerechtfertigtes Arbeitsversäumnis bei widersprechenden medizinischen Auffassungen : OLG Wien 32 Ra 131/89 v.22.1.1990 in Bestätigung von ASG Wien 10 Cgs 1092/88 v.7.4.1989
Wurde einem Gastarbeiter von der behandelnden Stelle im Ausland mitgeteilt, dass er arbeitsunfähig sei und wurde dieser Umstand auch schriftlich bestätigt, der Arbeitgeber über Krankheit und Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers informiert, kann dem Arbeitnehmer eine später dargelegte, anders lautend...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.02.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Dienstverhinderung
331.13 Entlassung: Arbeit 331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817 Dienstverhinderung | Dokument Nr. A-683504 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |