Berufsaufgabe infolge Hautallergie : OGH 10 Ob S 164/89 v.6.6.1989
Nur wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles, z.B. spezialisierte Berufsausbildung, die eine anderweitige Verwendung, bezogen auf das gesamte Erwerbsleben, praktisch nicht zulässt oder in weit grösserem Umfang einschränkt als in vergleichbaren Fällen, kann von einem besonders zu berücksichtigen...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.02.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368-03 Berufsunfähigkeit
368.4 Sozialversicherung 368.025.8 Versicherungsleistungen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Nur wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles, z.B. spezialisierte Berufsausbildung, die eine anderweitige Verwendung, bezogen auf das gesamte Erwerbsleben, praktisch nicht zulässt oder in weit grösserem Umfang einschränkt als in vergleichbaren Fällen, kann von einem besonders zu berücksichtigenden Härtefall gesprochen werden. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |