Berufsaufgabe infolge Hautallergie : OGH 10 Ob S 164/89 v.6.6.1989
Nur wenn die besonderen Umstände des Einzelfalles, z.B. spezialisierte Berufsausbildung, die eine anderweitige Verwendung, bezogen auf das gesamte Erwerbsleben, praktisch nicht zulässt oder in weit grösserem Umfang einschränkt als in vergleichbaren Fällen, kann von einem besonders zu berücksichtigen...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.02.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368-03 Berufsunfähigkeit
368.4 Sozialversicherung 368.025.8 Versicherungsleistungen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368-03 Berufsunfähigkeit | Dokument Nr. A-683147 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |