Das Familienprivileg des 116 Abs.6 SGB X und die eheähnliche Lebensgemeinschaft
Lebensparnter, die sich gegen die Eheschliessung entscheiden, geben damit zu erkennen, dass sie 'gerade ausserhalb der Rechtsordnung bleiben möchten, dass sie 'insoweit für ihre Beziehungen einen rechtsfreien Raum' vorziehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Sozialgerichtsbarkeit (36 (1989) Nr.1 S.1-4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.628 Lebensgemeinschaft
347.62 Eherecht 340.134 Gesetzgebung 347.61/.64 Familienrecht 34.03 Rechtsschutz |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.628 Lebensgemeinschaft | Dokument Nr. A-682805 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |