Als Kurzstreik zu behandelnde Protestversammlung : OGH 9 Ob A 347/89 v.17.1.1990 / In Bestätigung von OLG Wien 33 Ra 74/89 v.15.9.1989
Eine Protestversammlung ist keine Betriebsversammlung im Sinne der § 40ff. ArbVG, sondern eine einseitige, kurzfristige Arbeitsniederlegung im Sinne eines Kurzstreikes und die streikenden Arbeitnehmer haben mangels Leistungsbereitschaft grundsätzlich keinen Entgeltanspruch für die Zeit der Arbeitsun...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.02.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.89 Arbeitskonflikte
331.15 Betriebsverfassung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.89 Arbeitskonflikte | Dokument Nr. A-681918 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |