Rechtliche Unternehmerverantwortung im Arbeitsschutz der BRD
In der DDR tragen die Leiter - wie eingangs betont - die volle Verantwortung für das Durchsetzen des Arbeitsschutzes in ihren Bereichen. Diese Verantwortung ist nicht delegierbar. In der BRD dagegen bleibt es dem Unternehmer überlassen, wie er seiner Verantwortung für die Arbeitssicherheit nachkommt...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arbeit und Arbeitsrecht (43 (1988) Nr.10 S.224-226)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutsche Demokratische Republik, 10.1988 |
Erscheinungsjahr: | 1988 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsschutz
331.94 Arbeitnehmerschutz 351.83 Arbeitsrecht 331.15 Arbeitsverfassung 65.011.1 Unternehmenspolitik |
Region: | BRD
DDR |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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