Rechtliche Unternehmerverantwortung im Arbeitsschutz der BRD

In der DDR tragen die Leiter - wie eingangs betont - die volle Verantwortung für das Durchsetzen des Arbeitsschutzes in ihren Bereichen. Diese Verantwortung ist nicht delegierbar. In der BRD dagegen bleibt es dem Unternehmer überlassen, wie er seiner Verantwortung für die Arbeitssicherheit nachkommt...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Arbeitsrecht (43 (1988) Nr.10 S.224-226)
VerfasserIn: Preusche, Brigitte
Ort / Verlag / Datum:Deutsche Demokratische Republik, 10.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsschutz
331.94 Arbeitnehmerschutz
351.83 Arbeitsrecht
331.15 Arbeitsverfassung
65.011.1 Unternehmenspolitik
Region:BRD
DDR
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsschutz Dokument Nr. A-681505 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage