Rechtliche Unternehmerverantwortung im Arbeitsschutz der BRD

In der DDR tragen die Leiter - wie eingangs betont - die volle Verantwortung für das Durchsetzen des Arbeitsschutzes in ihren Bereichen. Diese Verantwortung ist nicht delegierbar. In der BRD dagegen bleibt es dem Unternehmer überlassen, wie er seiner Verantwortung für die Arbeitssicherheit nachkommt...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Arbeitsrecht (43 (1988) Nr.10 S.224-226)
VerfasserIn: Preusche, Brigitte
Ort / Verlag / Datum:Deutsche Demokratische Republik, 10.1988
Erscheinungsjahr:1988
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.823 Arbeitsschutz
331.94 Arbeitnehmerschutz
351.83 Arbeitsrecht
331.15 Arbeitsverfassung
65.011.1 Unternehmenspolitik
Region:BRD
DDR
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Beschreibung
Zusammenfassung:In der DDR tragen die Leiter - wie eingangs betont - die volle Verantwortung für das Durchsetzen des Arbeitsschutzes in ihren Bereichen. Diese Verantwortung ist nicht delegierbar. In der BRD dagegen bleibt es dem Unternehmer überlassen, wie er seiner Verantwortung für die Arbeitssicherheit nachkommt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog