Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für öffentliche Aufträge
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein hochwirksames Mittel zur Sicherung des Steueraufkommens.Allderdings hat es bisher kaum klare Kriterien für ihre Erteilung gegeben, die zu einer zu grosszügigen Erteilung geführt haben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (42 (1989) Nr.51/52)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 22.12.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.07 Finanzverwaltung
65.012 Wirtschaftslage, betriebliche 351.712 Aufträge, öffentliche 336.2 Steuerrecht 342 Verfassungsrecht |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.07 Finanzverwaltung | Dokument Nr. A-680663 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |