Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts für öffentliche Aufträge

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein hochwirksames Mittel zur Sicherung des Steueraufkommens.Allderdings hat es bisher kaum klare Kriterien für ihre Erteilung gegeben, die zu einer zu grosszügigen Erteilung geführt haben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (42 (1989) Nr.51/52)
VerfasserIn: Pump, Hermann
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 22.12.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.07 Finanzverwaltung
65.012 Wirtschaftslage, betriebliche
351.712 Aufträge, öffentliche
336.2 Steuerrecht
342 Verfassungsrecht
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 336.07 Finanzverwaltung Dokument Nr. A-680663 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage