System und Bedeutung der Sozialpartnerbeziehungen: Entwicklungstendenzen : Unter Sozialpartnern versteht man die Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf örtlicher, kantonaler, regionaler oder schweizerischer Ebene. Die Sozialpartner sind in ihren Regelungen autonom (Vertragsfreiheit). Staatliche Einflussnahme ist grundsätzlich verpönt. Die Autonomie bezieht sich auch auf die Austragung und Beilegung kollektiver Arbeitsstreitigkeiten. Sie findet ihre Grenze am zwingenden staatlichen Recht

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Volkswirtschaft (63 (1990) Nr.1 S.17-19)
VerfasserIn: Beer, Markus
Ort / Verlag / Datum:Schweiz, 01.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:323.382 Sozialpartnerschaft
331.88 Sozialpartner
331.116 Tarifverträge
331.94 Arbeitnehmerschutz
331.6 Arbeitsmarktpolitik
331.2 Lohnpolitik
Region:Schweiz
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 323.382 Sozialpartnerschaft Dokument Nr. A-680337 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage