System und Bedeutung der Sozialpartnerbeziehungen: Entwicklungstendenzen : Unter Sozialpartnern versteht man die Verbände der Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf örtlicher, kantonaler, regionaler oder schweizerischer Ebene. Die Sozialpartner sind in ihren Regelungen autonom (Vertragsfreiheit). Staatliche Einflussnahme ist grundsätzlich verpönt. Die Autonomie bezieht sich auch auf die Austragung und Beilegung kollektiver Arbeitsstreitigkeiten. Sie findet ihre Grenze am zwingenden staatlichen Recht
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Volkswirtschaft (63 (1990) Nr.1 S.17-19)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Schweiz, 01.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 323.382 Sozialpartnerschaft
331.88 Sozialpartner 331.116 Tarifverträge 331.94 Arbeitnehmerschutz 331.6 Arbeitsmarktpolitik 331.2 Lohnpolitik |
Region: | Schweiz
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 323.382 Sozialpartnerschaft | Dokument Nr. A-680337 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |