Werbungskosten als Steuer-Ersparnis : So entkommen Sie der Steuerfalle

Der Fiskus gesteht Ihnen für die Kosten, die Sie für den Erhalt Ihrer Einnahmen aufwenden, Steuerminderung zu. Allerdings nicht alle Kosten: Ihren Computer können Sie nur von der Steuer absetzten, wenn er der Fortbildung dient.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1989)
VerfasserIn: Frasl, E J
Holztrattner, K
Reisinger, J
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.11.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2.026 Steuerbegünstigungen
659.1 Werbung
336.2 Steuerrecht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.2.026 Steuerbegünstigungen Dokument Nr. A-679889 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage