Entlohnung von Bereitschaftszeiten und Berechnung der Sonderzahlungen : OGH 9 Ob A 305/89 v.8.11.1989
Auch wenn Bereitschaftszeiten als Überstunden abzugelten sind (§ 7 Abs.1 und 3 Arbeitszeitgesetz), ist das dafür gebührende Überstundenentgelt nicht in die Bemessungsgrundlage der Sonderzahlungen einzubeziehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 16.01.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.814 Überstunden
331.2 Gehälter 331.225 Lohnzulagen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.814 Überstunden | Dokument Nr. A-679162 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |