Bürgschaftserklärung : BGH IX ZR 124/88 v.19.1.1989

Wenn eine Bank die Bonität eines Bürgen vor der Abgabe seiner Bürgschaftserklärung nicht prüft, kann darin grundsätzlich kein Sittenverstoss (138 Abs.1 BGB) gesehen werden. Auch der Umstand, dass der Bürge ein naher Angehöriger des Hauptschuldners ist, zwingt nicht zu einer solchen Prüfung.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Rundschau ((1989) Nr.11 S.463-472)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 11.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.77 Kredite
336.77 Verbraucherkredite
381.748.3 Ratenzahlung
336.71 Banken
347.45 Konsumentenschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wenn eine Bank die Bonität eines Bürgen vor der Abgabe seiner Bürgschaftserklärung nicht prüft, kann darin grundsätzlich kein Sittenverstoss (138 Abs.1 BGB) gesehen werden. Auch der Umstand, dass der Bürge ein naher Angehöriger des Hauptschuldners ist, zwingt nicht zu einer solchen Prüfung.
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Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog