Bürgschaftserklärung : BGH IX ZR 124/88 v.19.1.1989
Wenn eine Bank die Bonität eines Bürgen vor der Abgabe seiner Bürgschaftserklärung nicht prüft, kann darin grundsätzlich kein Sittenverstoss (138 Abs.1 BGB) gesehen werden. Auch der Umstand, dass der Bürge ein naher Angehöriger des Hauptschuldners ist, zwingt nicht zu einer solchen Prüfung.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristische Rundschau ((1989) Nr.11 S.463-472)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 11.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.77 Kredite
336.77 Verbraucherkredite 381.748.3 Ratenzahlung 336.71 Banken 347.45 Konsumentenschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Bestandshinweis
Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Juristische Rundschau ((1989) Nr.11 S.463-472)
Juristische Rundschau ((1989) Nr.11 S.463-472)