Kein Nominalzinssatz vorgegeben : Tenderverfahren für Bundesanleihe wird modifiziert

Grundsätzlich wird dieses Verfahren beibehalten. Allerdings wird die Vorgabe und damit die Vorankündigung eines Nominalzinssatzes wegfallen. Die Institute werden statt dem Ausgabekurs die Rendite nennen, zu der sie kaufen wollen. Der Bund wird also nur die Laufzeit vorgeben.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.01.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.3 Bundesanleihe
336.78 Zinsfuss
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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