Kein Nominalzinssatz vorgegeben : Tenderverfahren für Bundesanleihe wird modifiziert
Grundsätzlich wird dieses Verfahren beibehalten. Allerdings wird die Vorgabe und damit die Vorankündigung eines Nominalzinssatzes wegfallen. Die Institute werden statt dem Ausgabekurs die Rendite nennen, zu der sie kaufen wollen. Der Bund wird also nur die Laufzeit vorgeben.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wiener Zeitung (1990)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.01.1990 |
Erscheinungsjahr: | 1990 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.3 Bundesanleihe
336.78 Zinsfuss |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.3 Bundesanleihe | Dokument Nr. A-677874 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |