Kein Nominalzinssatz vorgegeben : Tenderverfahren für Bundesanleihe wird modifiziert

Grundsätzlich wird dieses Verfahren beibehalten. Allerdings wird die Vorgabe und damit die Vorankündigung eines Nominalzinssatzes wegfallen. Die Institute werden statt dem Ausgabekurs die Rendite nennen, zu der sie kaufen wollen. Der Bund wird also nur die Laufzeit vorgeben.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Zeitung (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.01.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.3 Bundesanleihe
336.78 Zinsfuss
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.3 Bundesanleihe Dokument Nr. A-677874 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage