Gesetzwidrige Sonderregelung des Ausschlusses von Notstandshilfe für unterhaltsberechtigte Angehörige im Gewerbe und in der Land-und Forstwirtschaft : VfGH V 208/88, V 33, 88, 90/89 v.11.10.1989

Übersteigen Einkünfte des Angehörigen aus Gewerbebetrieb oder aus land-und forstwirtschaftlichen Betrieben den Betrag von S 4365,-pro Monat (ab 1.Jänner 1990 S 4591,-), werden sie nicht auf die Notstandshilfe angerechnet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1990)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.01.1990
Erscheinungsjahr:1990
Sprache:Deutsch
Klassifikation:36.05 Sozialhilfe
368.44 Arbeitslosenversicherung (SV)
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 36.05 Sozialhilfe Dokument Nr. A-677523 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage